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   OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 51/02   

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https://dejure.org/2002,12481
OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 51/02 (https://dejure.org/2002,12481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.2002 - 2 Wx 51/02 (https://dejure.org/2002,12481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 2002 - 2 Wx 51/02 (https://dejure.org/2002,12481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinterlegter Kaufpreis; Notaranderkonto; Auszahlung verwahrten Geldes; Auszahlungsvoraussetzungen ; Auszahlungsanspruch

  • Judicialis

    BeurkG § 45 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 45 d
    Verweigerung der Auszahlung auf Notaranderkonto hinterlegter Gelder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96

    Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 51/02
    Ob die Zusicherung dahin auszulegen ist, dass sie sich auf eine Übereinstimmung zwischen genehmigtem und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich vorhandenem Bautenstand bezieht (vgl. hierzu für eine möglicherweise vergleichbare Formulierung bejahend BGH NJW 1998, 535), oder ob, wie der Beschwerdeführer meint (vgl. auch das Schreiben seines Bevollmächtigten an den der Gegenseite vom 31.07.2001), lediglich zugesichert wurde, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Abnahme der erteilten Baugenehmigung entsprach, wird im Ergebnis, falls die Parteien keine Einigung erzielen, von den Gerichten zu entscheiden sein, ebenso wie ggfs. die Beurteilung der Frage, ob der Beschwerdeführer im Ergebnis mit Erfolg wird geltend machen können, er habe den Beschwerdegegner umfassend über sämtliche Nutzungen des Anwesens unter Vorlage entsprechender Urkunden und Verträge informiert und das Objekt mehrfach zusammen mit ihm besichtigt, wie er dies im Beschwerdeverfahren mit Schriftsatz vom 8. Mai 2002 vorgetragen hat und wie es im übrigen in den in dem Vertrag vom 7. März 2001 enthaltenen Erklärungen des Käufers zum Ausdruck kommt, dass ihm aus einer eingehenden Besichtigung Zustand und Ausstattung des Grundstücks, das in seinem gegenwärtigen Zustand übertragen wurde, genau bekannt und dass ihm die an dem Grundstück be stehenden Mietverhältnisse bekannt seien.
  • OLG Hamm, 01.02.1994 - 15 W 38/94

    Pflicht des Notars zur Stellung von Eintragungsanträgen bei Vollzugsreife

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 51/02
    Aufgrund der Zurückweisung der Beschwerde ist für den Beschwerdeführer die Beschwerdebefugnis für die Zweitbeschwerde gegeben, bei der es sich nach gesicherter Rechtsprechung um eine weitere Beschwerde handelt (Schippel/Reithmann, BNotO, 7. Aufl., § 15 Rn 91 m.w.N.), womit einhergeht, dass der Notar in dem Beschwerdeverfahren die Stellung einer ersten Instanz einnimmt (vgl. OLG Frankfurt, DNotZ 98, 196, 198; OLG Hamm OLGZ 94, 495, 497).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1997 - 20 W 311/95

    Ablehnung des Grundbuchvollzuges durch den Notar

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.08.2002 - 2 Wx 51/02
    Aufgrund der Zurückweisung der Beschwerde ist für den Beschwerdeführer die Beschwerdebefugnis für die Zweitbeschwerde gegeben, bei der es sich nach gesicherter Rechtsprechung um eine weitere Beschwerde handelt (Schippel/Reithmann, BNotO, 7. Aufl., § 15 Rn 91 m.w.N.), womit einhergeht, dass der Notar in dem Beschwerdeverfahren die Stellung einer ersten Instanz einnimmt (vgl. OLG Frankfurt, DNotZ 98, 196, 198; OLG Hamm OLGZ 94, 495, 497).
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